Alle Mitgliedsunternehmen

des vti

- Geschäftsführung -

                                                                                               GW-ag/28                   11.01.2011

Einführung einer Gelangensbestätigung

Sehr geehrte Damen und Herrn,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie über Neuregelungen bei der Nachweisführung im Hinblick auf die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hinweisen. Diese sehen die Einführung und verpflichtende Anwendung eines neuen Nachweisformulars vor, der sogenannten Gelangensbestätigung.

Sie ersetzt alle bisher geltenden Nachweise für Umsatzsteuerzwecke bei innergemein-schaftlichen Lieferungen. Die Neuerungen sollen in einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) mittels einer Verwaltungsanweisung genauer geregelt werden. Das Papier liegt uns als Entwurf vor und kann bei Interesse abgefordert werden (12 Seiten!).

 

In aller Kürze die wichtigsten Aussagen zu diesem Papier:

 

Bei Einführung müsste das liefernde Unternehmen bei jeder Beförderung/Versendung den Nachweis über das Verbringen der gelieferten Ware in das übrige Gemeinschaftsgebiet führen. Dies müsste künftig in Form einer Bestätigung des Abnehmers in Verbindung mit dem üblichen Doppel der Rechnung erfolgen.

Durch diesen neu eingeführten Bestätigungsnachweis werden die bisher gebräuchlichen Nachweise ersetzt. Die Gelangensbestätigung verpflichtet zu umfangreichen Angaben, die eine Umsetzbarkeit in der Praxis fraglich erscheinen lässt. Zumindest wäre der administrative Aufwand für diese vorerst papiergestützte Nachweispflicht unzumutbar hoch.

Erschwerend kommt hinzu, dass eine Gelangensbestätigung im Ausland nicht bekannt ist und damit die  persönliche Unterschrift des Abnehmers nur mit viel Erklärungsaufwand beibringbar wäre.

Auch ist z.B. unklar, wer signaturberechtigt ist. Entsprechende Originale der Bestätigung müssten durch die Unternehmen aufwändig in der Buchhaltung vorgehalten werden. Die Erbringung der Bestätigungen durch den Spediteur ist dann kaum noch möglich. Andererseits hätte eine Nichterbringung der Gelangensbestätigung gravierende umsatzsteuerliche Auswirkungen auf das Unternehmen. Auch eventuelle Schadensersatzansprüche in der Lieferkette sind nicht auszuschließen.

 

Die oben genannten Neuregelungen sind offiziell seit 01. Januar 2012 in Kraft. Allerdings hat das BMF aufgrund massiver Kritik seitens der Verbände der deutschen Wirtschaft eine Übergangsregelung in Form einer Nichtbeanstandungsregelung vorgesehen, die vorerst bis zum 31. März 2012 für alle angeführten Lieferungen gilt. Warenbeförderungen bzw. –versendungen nach der bisherigen Praxis werden in diesem Zeitraum nicht beanstandet.

 

Wir werden Sie über den Fortgang dieser Entwicklung auf dem Laufenden halten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Peter Werkstätter

Geschäftsführer