13. Dezember 2011

Neue Textilkennzeichnungsverordnung der EU
Am 7. November 2011 trat die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft.
Sie löst das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz ab (und die vergleichbaren Gesetze in anderen europäischen Ländern). Die EU-Verordnung kümmert sich ausschließlich um die Faserkennzeichnung. Alle anderen Bereiche werden nicht erfasst. Die geltenden Regelungen bleiben
unverändert: die Pflegekennzeichnung ist und bleibt freiwillig. Es gibt auch nach wie vor keine verpflichtende Made-in-Kennzeichnung für Produkte, die außerhalb der EU hergestellt wurden.
Neu ist die Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs (Art. 12). Zukünftig muss darüber informiert werden, wenn ein Textilprodukt  Bestandteile aufweist, die tierischen Ursprungs sind, auch wenn es sich nicht um Fasern handelt.

Die Vorschrift zielt auf Leder und Fell ab. Da keine Mindestmenge von Leder oder Fell angegeben ist, sind auch kleinste Mengen zu kennzeichnen, z. B. das Lederlabel an der Jeans oder auch Knöpfe, die aus Horn hergestellt sind. Notwendig ist, dass wörtlich gekennzeichnet wird: „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs".