13. Dezember 2011
Neue
Textilkennzeichnungsverordnung der EU
Am
7. November 2011 trat die europäische Textilkennzeichnungsverordnung in Kraft.
Sie löst das deutsche Textilkennzeichnungsgesetz ab (und die vergleichbaren
Gesetze in anderen europäischen Ländern). Die EU-Verordnung kümmert sich
ausschließlich um die Faserkennzeichnung. Alle anderen Bereiche werden nicht
erfasst. Die geltenden Regelungen bleiben
unverändert: die Pflegekennzeichnung ist und bleibt freiwillig. Es gibt auch
nach wie vor keine verpflichtende Made-in-Kennzeichnung für Produkte, die
außerhalb der EU hergestellt wurden.
Neu ist die Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs (Art.
12). Zukünftig muss darüber informiert werden, wenn ein Textilprodukt
Bestandteile aufweist, die tierischen Ursprungs sind, auch wenn es sich nicht
um Fasern handelt.
Die
Vorschrift zielt auf Leder und Fell ab. Da keine Mindestmenge von Leder oder
Fell angegeben ist, sind auch kleinste Mengen zu kennzeichnen, z. B. das
Lederlabel an der Jeans oder auch Knöpfe, die aus Horn hergestellt sind.
Notwendig ist, dass wörtlich gekennzeichnet wird: „enthält nichttextile Teile
tierischen Ursprungs".