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22. Dezember 2010
Ökosteuerspitzenausgleich bis 31. 12. 2011 gesichert
Die zwischen der Bundesregierung und der deutschen Industrie getroffene Klimaschutzvereinbarung sieht ein jährliches CO2- Monitoring vor. Nur dann, wenn mittels des jährlichen Monitorings der Nachweis über eine Einsparung von CO2 und Erreichen der seitens der Industrie definierten Einsparziele erbracht wird, wird der Ökosteuer- Spitzenausgleich gewährt. Die Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft gilt zunächst bis zum Jahr 2012.
Der Statusbericht zum CO2- Monitoring wurde dem Bundeskabinett Mitte November zustimmend (ohne Aussprache) vorgelegt. Nach der Annahme des Berichtes durch das Kabinett werden wie im vergangenen Jahr die Bekanntmachungen nach Energie- und Stromsteuergesetz im Bundesgesetzblatt erfolgen, wonach die entsprechenden Steuerentlastungen für ein weiteres Jahr – bis 31. 12. 2011 – gewährt werden. Der Monitoring- Bericht sowie der Statusbericht können bei Interesse angefordert werden.

Ansprechpartner:
Rolf Schäfer
Tel.: 0371 – 53 47 255
E_Mail: rolf.schaefer@vti-online.de

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