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22. Dezember 2010
Ökosteuerspitzenausgleich
bis 31. 12. 2011 gesichert
Die zwischen der
Bundesregierung und der deutschen Industrie getroffene
Klimaschutzvereinbarung sieht ein jährliches CO2-
Monitoring vor. Nur dann, wenn mittels des jährlichen
Monitorings der Nachweis über eine Einsparung von CO2
und Erreichen der seitens der Industrie definierten Einsparziele
erbracht wird, wird der Ökosteuer- Spitzenausgleich gewährt. Die
Klimaschutzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der
deutschen Wirtschaft gilt zunächst bis zum Jahr 2012.
Der Statusbericht zum CO2- Monitoring wurde dem
Bundeskabinett Mitte November zustimmend (ohne Aussprache)
vorgelegt. Nach der Annahme des Berichtes durch das Kabinett
werden wie im vergangenen Jahr die Bekanntmachungen nach
Energie- und Stromsteuergesetz im Bundesgesetzblatt erfolgen,
wonach die entsprechenden Steuerentlastungen für ein weiteres
Jahr – bis 31. 12. 2011 – gewährt werden. Der Monitoring-
Bericht sowie der Statusbericht können bei Interesse angefordert
werden.
Ansprechpartner:
Rolf Schäfer
Tel.: 0371 – 53 47 255
E_Mail:
rolf.schaefer@vti-online.de
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