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  09. August 2010
US-Gesetzesentwurf verlangt Zustellungsbevollmächtigten in den USA
Gemäß einem US-Gesetzesentwurf, dem Foreign Manufacturers Legal Accountability Act, sollen künftig ausländische und damit auch sächsische Hersteller bestimmter Produkte dazu verpflichtet werden, in den USA einen so genannten registered agent zu bestellen.
Gesetzgeberisches Anliegen ist es, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Diesen sollen die Hersteller schadhafter Produkte in den USA selbst verklagen können.

Der registered agent soll verpflichtet sein, Klageschriften und vergleichbare Dokumente für das ausländische Unternehmen wirksam entgegenzunehmen. Des Weiteren soll die Bestellung eines registered agent zur Folge haben, dass der ausländische Hersteller in die Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte einwilligt, und zwar sowohl im Hinblick auf die Gerichte der Bundesstaaten als auch die des Bundes.

Nach Section 4 (3) des Gesetzesentwurfs wären die Hersteller folgender Produkte betroffen:

Arzneimittel, medizinische Geräte und Kosmetika i. S. d. Federal, Drug and Cosmetic Act;

Biologische Produkte i. S. d. Public Health Service Act;

Verbraucherprodukte i. S. d. Consumer Product Safety Act;

Chemische Substanzen i. S. d. Toxic Substances Control Act und

Pestizide i.S.d. Federal Insecticide, Fungicide and Rodenticide Act.

Hersteller, die pflichtwidrig keinen registered agent bestellen, sollen einem Exportverbot in die USA unterliegen.
Der Energy an Commerce-Ausschuss des US-Repräsentantenhauses hat der Vorlage zwischenzeitlich zugestimmt. Der Ausschuss einigte sich allerdings darauf, einen Passus einzufügen, wonach der Rechtsbegriff
"foreign manufacturer" keine Anwendung findet, wenn Unternehmen im Besitz oder unter Kontrolle von amerikanischen natürlichen oder juristischen Personen sind. Die Ergänzungsklausel sieht weiter vor, dass ausländische Unternehmen von der Wirkung des Gesetzes ausgeschlossen sind, wenn sie über eine Niederlassung in den USA verfügen oder wenn ein Vorstandsmitglied akzeptiert hat, dass die US-Niederlassung die Verantwortung für jegliche Haftbarkeit übernimmt.

Kontakt:
Dr. Andreas Paulick
Tel.:
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E-Mail: dr.andreas.paulick@hsw-mail.de

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