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  13. August 2009
Hermes-Deckungen für Exporte in EU- und OECD-Staaten
während die staatliche Hilfe im Bereich der privatwirtschaftlichen Kreditversicherung noch in der „Mache“ ist, gibt es im Bereich der sog. Hermes-Deckungen, d. h. im Bereich der staatlichen Exportkreditversicherung, Erleichterungen, die auch für die Unternehmen der Textil- und Modeindustrie von Interesse sein könnten. Deutsche Exporteure können befristet bis Ende 2010 kurzfristige Forderungen (bis sechs Monate) gegenüber ihren Kunden in den Ländern der EU und der OECD absichern. Voraussetzung ist aber auch hier ein gewisser Grad an Bonität. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Produkten wie der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung finden sich auf der Seite
www.agaportal.de.
Voraussetzung ist jedoch, dass eine private Absicherung nicht im erforderlichen Umfang zu erhalten ist. Nach Rücksprache wird dies folgendermaßen abgewickelt werden: Hermes prüft bei Antragsstellung nicht nach, ob eine private Deckung erhältlich ist und verlangt auch keinen Nachweis. Das beantragende Exportunternehmen sollte aber seinen Kreditversicherer gefragt haben, ob es eine Deckung gibt und dies auch nachweisen können.
Ein solcher Nachweis kann relevant werden, wenn es zum Schadensfall kommt. Nicht verlangt wird eine umfassende Marktrecherche, ob irgendwo ein Kreditversicherer besteht, der Deckung offeriert.
Die EU-Kommission hat gestern ihre Genehmigung für die Erweiterungen der Exportkreditversicherung erteilt. Man rechnet mit zahlreichen Anträgen, weshalb eine frühzeitige Antragsstellung empfohlen wird. Für Erfahrungsberichte sowohl negativer als auch positiver Art sind wir dankbar.

Dr. Christoph Schäfer
Recht und Steuern
Tel.: 030 726220-32
Fax: 030 726220-44
e-Mail:cschaefer@textil-mode.de

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