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11.Juni 2009 Möglichkeiten des Europäischen Rahmenplanes für die GA-Förderung (Investitionszuschuss) Am 20.02.2009 wurden Sie über die befristete Aussetzung erschwerender Sonderregelungen des Freistaates Sachsen gegenüber den Möglichkeiten des Europäischen Rahmenplanes für die GA-Förderung (Investitionszuschuss) informiert. Der damit erzielte erleichterte Zugang zu Investitionsmitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" ist zunächst bis 31.12.2009 möglich, betrifft aber nur Neuanträge für diesen Zeitraum. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage geraten jedoch Unternehmen, die in der Vergangenheit GA-Bewilligungen erhalten haben und Arbeitsplatzauflagen einhalten müssen, in die Situation, diese Auflagen nicht oder nur teilweise erfüllen zu können. Dieser Sachstand war uns ein Anlass, ständig und im Rahmen aller unserer Möglichkeiten um Hilfe für diese Unternehmen zu ersuchen. Erste Erfolge dieser Bemühungen sind erkennbar. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) muss auf Basis der Rechtsgrundlagen des jeweiligen Bescheides - in jedem Jahr erscheint ein fortgeschriebener Rahmenplan der EU und eine angepasste Richtlinie des Freistaates - und auf den Einzelfall bezogen prüfen, ob von einer Rückforderung des Zuschusses abgesehen werden kann. Hierbei handelt es sich beim Vorliegen objektiver Gründe für die Nichterfüllung von Arbeitsplatzzusagen auch um eine Ermessensentscheidung. Eine rechtzeitige Information an die SAB erleichtert hierbei die Möglichkeit, gemeinsam tragfähige Lösungen zu finden. Analog sollte bei einer absehbaren zeitlichen Verschiebung bereits bewilligter Investitionsvorhaben verfahren werden. Eine nicht rechtzeitig der SAB mitgeteilte Investitionsverschiebung in ein späteres Jahr kann den unwiederbringlichen Verlust von Fördermitteln für das einzelne Unternehmen zur Folge haben. Auch hier gilt demzufolge die dringende Empfehlung, sich rechtzeitig mit der SAB in Verbindung zu setzen. Kontakt: Dr. Werkstätter Geschäftsführer |
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