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20. Februar 2009
Richtline für die sächsische
GA-Förderung
Das
Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA)
hat Einzelheiten zur angekündigten Änderung der Richtline für
die sächsische GA-Förderung mitgeteilt.
Demnach werden große Teile der erschwerenden Sonderregelungen,
die in Sachsen im Vergleich zum bundesdeutschen bzw.
europäischen GA-Rahmenplan gelten, befristet bis zum
31. 12. 2009
außer
Kraft gesetzt:
Erleichterter Zugang zur sächsischen GA-Förderung
(Investitionszuschuss)
Zuletzt war die Förderung
an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebunden; ab sofort
können auch Investitionen zur Sicherung bestehender
Arbeitsplätze in Höhe von bis zu 250 TEUR pro Arbeitsplatz
gefördert werden. Das gilt für Investitionen bis zu 25 Mio.
EUR.
Bei Neuinvestitionen und
Erweiterungen werden die Fördersätze an den GA-Rahmenplan
angepasst, der zulässige Höchstfördersatz von 30 % soll
ausgeschöpft werden, ohne dass eine Mindestzahl von
Arbeitsplätzen an diesen Fördersatz geknüpft wird. Bei
mittleren bzw. kleinen Unternehmen erhöht sich dieser
Fördersatz um 10 bzw. 20 %-Punkte.
Wenn mit der Investition
ein Arbeitsplatzabbau verbunden ist, verringert sich der
Fördersatz um 5 %-Punkte.
Bei der Lohnkostenförderung
wird die Kappungsgrenze der förderfähigen
Jahresbruttolohnsumme von 50 TEUR auf 70 TEUR erhöht.
Daraus ergibt sich folgende
max. Beihilfeintensität nach Art des Investitionsvorhabens:
Investitionsart
Unternehmensgröße |
Errichtung |
Erweiterung |
Rationalisierung |
|
groß |
30 % |
30 % |
30 %* |
|
mittel (50 bis zu 250
Arbeitnehmer) |
40 % |
40 % |
40 %* |
|
klein (bis zu 50 Arbeitnehmer)
|
50 % |
50 % |
50 %* |
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Kriterium |
Errichtung |
≥ 15 % mehr AP |
≥ 1,5-fache AfA |
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förderfähige Investitionskosten
je neu geschaffenem Arbeitsplatz (AP) |
500.000 EUR |
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förderfähige Investitionskosten
je gesichertem AP |
-- |
-- |
250.000 EUR (max. 100 AP)
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*
Ist mit dem Investitionsvorhaben
ein Arbeitsplatzabbau verbunden, der jedoch max. 20 % betragen
darf, reduziert sich der Fördersatz um 5 %-Punkte.
(Alle Angaben vorbehaltlich der Veröffentlich der geänderten
Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt.)
Die Änderungen der Förderrichtlinie sollen im
Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht
werden und
rückwirkend zum 01.01.09 in Kraft treten.
Kontakt:
Dr. Peter Werkstätter
Geschäftsführer
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