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  20. Februar 2009
Richtline für die sächsische GA-Förderung
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit (SMWA) hat Einzelheiten zur angekündigten Änderung der Richtline für die sächsische GA-Förderung mitgeteilt.
Demnach werden große Teile der erschwerenden Sonderregelungen, die in Sachsen im Vergleich zum bundesdeutschen bzw. europäischen GA-Rahmenplan gelten, befristet bis zum

31. 12. 2009
außer Kraft gesetzt:
Erleichterter Zugang zur sächsischen GA-Förderung (Investitionszuschuss)
  • Zuletzt war die Förderung an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebunden; ab sofort können auch Investitionen zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze in Höhe von bis zu 250 TEUR pro Arbeitsplatz gefördert werden. Das gilt für Investitionen bis zu 25 Mio. EUR.
  • Bei Neuinvestitionen und Erweiterungen werden die Fördersätze an den GA-Rahmenplan angepasst, der zulässige Höchstfördersatz von 30 % soll ausgeschöpft werden, ohne dass eine Mindestzahl von Arbeitsplätzen an diesen Fördersatz geknüpft wird. Bei mittleren bzw. kleinen Unternehmen erhöht sich dieser Fördersatz um 10 bzw. 20 %-Punkte.
  • Wenn mit der Investition ein Arbeitsplatzabbau verbunden ist, verringert sich der Fördersatz um 5 %-Punkte.
  • Bei der Lohnkostenförderung wird die Kappungsgrenze der förderfähigen Jahresbruttolohnsumme von 50 TEUR auf 70 TEUR erhöht.

Daraus ergibt sich folgende max. Beihilfeintensität nach Art des Investitionsvorhabens:

Investitionsart
Unternehmensgröße
Errichtung Erweiterung Rationalisierung
groß 30 % 30 % 30 %*
mittel (50 bis zu 250 Arbeitnehmer) 40 % 40 % 40 %*
klein (bis zu 50 Arbeitnehmer) 50 % 50 % 50 %*
Kriterium Errichtung ≥ 15 % mehr AP ≥ 1,5-fache AfA
förderfähige Investitionskosten je neu geschaffenem Arbeitsplatz (AP) 500.000 EUR
förderfähige Investitionskosten je gesichertem AP -- -- 250.000 EUR (max. 100 AP)

* Ist mit dem Investitionsvorhaben ein Arbeitsplatzabbau verbunden, der jedoch max. 20 % betragen darf, reduziert sich der Fördersatz um 5 %-Punkte.
(Alle Angaben vorbehaltlich der Veröffentlich der geänderten Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt.)
Die Änderungen der Förderrichtlinie sollen im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht werden und rückwirkend zum 01.01.09 in Kraft treten.

Kontakt:
Dr. Peter Werkstätter

Geschäftsführer

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