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07. April 2009 Eilmeldung: Kantendruck in Deutschland vorläufig wieder anwendbar Das Bundesministerium der Finanzen hat die restriktive Auslegung des Kantendrucks bis auf Weiteres ausgesetzt. Seit dem 02. April 2009 wird das Bedrucken von Textilien wieder als ein ursprungsbegründender Verarbeitungsprozess anerkannt. Für viele deutsche Textil- und Bekleidungsunternehmen ist dieser Schritt überlebenswichtig: Mit EU-Ursprung im Zuge deutscher Wertschöpfung sind die Waren von EU-Zöllen befreit. Auf eine Empfehlung der EU-Kommission hin, hatte das Bundesfinanzministerium die Ursprungsbegründung über den Kantendruck zeitweilig ausgesetzt und damit der Industrie durch unerwartete Zölle erheblichen Schaden zugefügt. Die Rücknahme dieser Anweisung ist auch den intensiven Bemühungen des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie zu verdanken. Eine finale Klärung steht allerdings noch aus. Mitte April werden Befürworter und Gegner aus den europäischen Mitgliedstaaten erneut über die Bedrucken-Regel streiten. Der Gesamtverband textil + mode fordert eine langfristige Lösung, die den Bedürfnissen der deutschen Textil- und Modeindustrie entspricht. "Solange sich die Industrie einem exporthemmenden Reformstau bei den restriktiven und seit fast Jahrzehnten überholten Ursprungsregeln der EU gegenüber sieht, muss der Kantendruck erhalten bleiben", sagt Dr. Wolf-Rüdiger Baumann, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes. "Eine Abschaffung des Kantendrucks ohne vorausgehende Modernisierung der europäischen Ursprungsregelwerke würde Wachstum und Export eine klare Absage erteilen." Auch die Bundesregierung ist sich dieser Tatsache bewusst. Die Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie sowie das Bundesministerium der Finanzen haben sich daher mittlerweile auf eine gemeinsame Position geeinigt und setzen sich dankenswerterweise für eine wirtschaftsfreundliche Lösung ein. |
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