News
   
  09. Juni 2008
Aktuelle Informationen zum Investitionszulagengesetz 2007
Aus aktuellem Anlass möchte ich Sie über zwei neue bzw. modifizierte Sachverhalte in Verbindung mit der Beantragung von Investitionszulagen und Investitionszuschüssen (GA-Förderung) informieren.

Grundlage ist ein neues BMF-Schreiben zur Erläuterung des Investitionszulagengesetzes 2007 in Verbindung mit Hinweisen der Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft.
Das gesamte Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen umfasst 75 Seiten und liegt im Wortlaut bei uns vor. Bei Interesse kann es im Verband abgefordert werden. Die im folgenden beschriebenen beiden Problemkreise sind aus aktueller Sicht besonders interpretierungswürdig und von allgemeinem Interesse.
Da das komplette Dokument nicht "schmerzfrei" zu lesen ist, werde ich auf Anfrage im Bedarfsfall den jeweilig interessierenden Sachstand für Sie aufbereiten.

1. Hinweise zum Umgang mit Investitionsvorhaben bei der Investitionsförderung
Seit 01.01.2007 gilt europaeinheitlich ein neues Beihilferecht. Für Investitionen ist dabei der Begriff eines Investitionsvorhabens neu. Demnach sind nur Investitionen förderfähig, die ein Investitionsvorhaben zur Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder grundlegende Änderungen des Gesamtproduktionsverfahrens einer Betriebsstätte sind. Wie zu vernehmen war, gibt es in der Politik die Bereitschaft, die Investitionszulage über den 31.12.09 hinaus zu verlängern. Damit bliebe auch das Zusammenspiel von Investitionszuschuss (GA-Förderung) und Investitionszulage erhalten. Für Investitionen, die über den 31.12.09 hinaus gehen und für die bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) ein Investitionszuschuss beantragt werden soll, ist zu beachten, dass es bis zum Inkrafttreten eines neuen Investitionszulagengesetzes zu einer Förderlücke kommen kann.
Bei der Bewilligung von Fördermitteln ist jedes Investitionsvorhaben als Einzelfall zu betrachten. Es gibt jedoch Anhaltspunkte, ob Wirtschaftsgüter in einem technischen, funktionellen, strategischen und räumlichen Zusammenhang stehen und damit zu einem Investitionsvorhaben gehören. Um eine förderschädliche Interpretation durch Dritte zu vermeiden, sollte eine Abgrenzung von Investitionsvorhaben beispielsweise durch Finanzierungspläne oder unterschiedliche Entscheidungszeitpunkte ausreichend begründet und dokumentiert werden. Ebenso kann es ratsam sein, bei Vorliegen mehrerer abgrenzbarer Investitionen daraus formal mehrere Investitionsvorhaben zu formen, um eine Förderlücke zu verhindern. Das Bundesfinanzministerium führt aus, dass über Art und Umfang von Investitionsvorhaben das Unternehmen entscheidet. Ebenso, ob Maßnahmen im Einzelnen notwendig, sinnvoll und zweckmäßig sind. Es ist vom Unternehmen selbst zu bestimmen, ob ein Investitionsvorhaben eine Vielzahl von einzelnen Investitionen oder auch nur eine Investition umfasst.

2. Neues BMF-Rundschreiben zur Investitionszulage schafft mehr Klarheit
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein neues Rundschreiben zur Investitionszulage veröffentlicht und nimmt zu Zweifelsfragen bei der Anwendung des Investitionszulagengesetzes 2007 Stellung. Das Rundschreiben ist für alle Begünstigten von grundsätzlicher Bedeutung.
Das BMF geht dabei u.a. ausführlich auf den neueingeführten Begriff des Erstinvestitionsvorhabens ein, der seit dem 01.01.07 Grundlage einer Investitions-förderung gemäß des europäischen Beihilferechtes ist. Ebenso werden Regelungen zur Förderfähigkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern gemäß neuem Steuerrecht, zum Bindungszeitraum geförderter Wirtschaftsgüter und zur Ermittlung der Anschaffungs- und Herstellungskosten bei vor dem 01.01.07 begonnen Investitionen erläutert. Des Weiteren haben das novellierte europäische Beihilferecht und die Kumulierung von Fördermitteln für ein Investitionsvorhaben Eingang in das BMF-Rundschreiben gefunden.
Wichtig für die grundsätzliche Förderfähigkeit von Investitionsvorhaben nach dem novellierten europäischen Beihilferecht ist, dass es sich um ein sogenanntes Erstinvestitionsvorhaben handelt. Unter Erstinvestitionsvorhaben sind Investitionen zur

(1) Errichtung einer neuen Betriebsstätte,

(2) Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,

(3) Diversifizierung der Produktion einer Betriebstätte in neue, zusätzliche Produkte oder

(4) grundlegenden Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte zu verstehen.

Das BMF gibt nunmehr Erläuterungen zu diesen Begriffen und zur Abgrenzung von Erstinvestitionsvorhaben im Allgemeinen.
Ein Erstinvestitionsvorhaben ist demnach die Summe von im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die der Erlangung eines unter (1) bis (4) genannten Ziele dienen. Über Art und Umfang der Maßnahmen entscheidet das Unternehmen selbst. Ob die Maßnahmen im Einzelnen zur Erlangung des Zieles notwendig, wirtschaftlich sinnvoll und zweckmäßig sind, liegt ebenfalls ausschließlich in der Entscheidung des Unternehmens. Verschiedene Maßnahmen können – insbesondere wenn mehrere Projekte im Unternehmen parallel laufen – nach ihrem technischen, funktionellen, strategischen und räumlichen Zusammenhang zusammenzufassen oder zu trennen sein. Es kann daher nicht beanstandet werden, wenn mehrere Investitionsvorhaben zeitgleich im Unternehmen durchgeführt werden. Gesichtspunkte, die für eine Trennung von Investitionsvorhaben gemäß BMF sprechen können, sind z.B. unterschiedliche Investitionspläne, unterschiedliche Finanzpläne, unterschiedliche Investitionsgegenstände, unterschiedliche Produkte, unterschiedliche Abnehmer, unterschiedlicher Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Investitionen und deren Finanzierung, räumliche Trennung, teilweise unterschiedliche Infrastruktur, technische Unabhängigkeit oder sachlich-organisatorische Trennung. Daraus wird aber auch ersichtlich, dass dem Unternehmen bei der Abgrenzung eines Investitionsvorhabens eine Dokumentationspflicht und Beweislast obliegt, die nicht erst im Nachgang vorgenommen werden sollte. Dies gilt im Übrigen nicht nur bei parallel stattfindenden Investitionsvorhaben, sondern ist für jedes Investitionsvorhaben dringend anzuraten.
Insbesondere im Hinsicht auf eine befürchtete bestehende oder zukünftige Förderlücke bei Investitionsvorhaben, die vor dem Inkrafttreten eines neuen Investitionszulagengesetzes begonnen werden und nach dem Außerkrafttreten eines bestehenden Investitionszulagengesetzes beendet werden, hat das BMF die Möglichkeit einer Abgrenzung zwischen Investitionszulage und GA-Förderung prinzipiell bejaht und Regelungen beschrieben für vor dem 20.07.06 bewilligte und begonnene Investitionsvorhaben. Demnach kann ein Bescheid der SAB grundsätzlich ein Indiz für ein einheitliches Vorhaben sein, gleichzeitig anerkennt das BMF, dass die GA-Förderung als Förderinstrument an andere Kriterien geknüpft ist als die Investitionszulage und von daher Unternehmen veranlasst sein können, mehrere Vorhaben in einem GRW-Antrag zusammenzufassen. Das BMF schreibt folgerichtig: "Bei wirtschaftlich sinnvollen Begründungen entsprechend den dargestellten Abgrenzungshinweisen ist einer vom Anspruchsberechtigten vorgenommenen Trennung der im GRW-Bescheid zusammengefassten Vorhaben für Zwecke der Investitionszulage zu folgen."
Wichtig ist auch die Ausführung im BMF-Rundschreiben, dass Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden (z.B: Computer in der allgemeinen Verwaltung), dann zum Erstinvestitions-vorhaben "Erweiterung einer bestehende Betriebsstätte" gehören, wenn sie mit dem Erstinvestitionsvorhaben im technischen, funktionellen, strategischen und räumlichen Zusammenhang stehen. Im Umkehrschluss wird dies bedeuten, dass Wirtschaftsgüter, die nicht unmittelbar für die Produktion von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, bei den Erstinvestitionsvorhaben (3) und (4) nicht mit einer Investitionszulage förderfähig sind.
Ebenso sollte beachtet werden, dass der Bindungszeitraum nicht bereits mit Abschluss der einzelnen Investition beginnt, sondern erst am Tag nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens. Auch daraus lässt sich im Eigeninteresse des Unternehmens die Notwendigkeit der Dokumentation relevanter Entscheidungen zu Beginn und Ende von Investitionsvorhaben ableiten.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Dr. Werkstätter
Geschäftsführer

zurück