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19. Juni 2007 ÖKO-Steuer-Spitzenausgleich In Ihrer Sitzung am 13. Juni 2007 haben die Kommissare der EU-Kommission die Fortführung des deutschen ÖKO-Steuer-Spitzenausgleiches genehmigt. Die Genehmigung hat Rückwirkung zum 1. Januar 2007. Die Industrieunternehmen des produzierenden Gewerbes, die den Spitzenausgleich geltend gemacht haben oder noch beantragen, entsteht somit kein Verlust. Keine Erstattung wird jedoch für Zinsen gewährt, die aufgrund der Verzögerung gezahlt werden mussten bzw. entgangen sind.Die angekündigte Prüfungsdauer von zwei Monaten wurde von der Kommission voll ausgeschöpft. Es wurde jedoch beschlossen, dass die Zielvorgabe für die Reduktion der Treibhausgase eingehalten werden muss. Bei Nichterreichen der Zielvorgabe führt dies zum Wegfall des Spitzensteuerausgleiches. Die Reduktionsziele der Treibhausgase werden in einem strengen Monitoring überprüft. Über die Ausgestaltung des Monitorings besteht zur Zeit noch keine Klarheit. Bis 2009 bleibt der Öko-Steuer-Spitzenausgleich unter allen Umständen erhalten. Sobald die entsprechenden Formulare verfügbar sind, sollten die Unternehmen die Erstattungsanträge beim zuständigen Hauptzollamt stellen. Im Hinblick auf den Energiesteuersatz bei Heizöl ist möglich, dass eine Korrektur des Energiesteuergesetzes vorgenommen werden muss. Hierzu liegen aber noch keine konkreten Informationen vor. Sie werden rechtzeitig über die aktuelle Situation informiert. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schäfer, Tel. 0371 – 53 47 255, e-mail: rolf.schaefer@vti-online.de jederzeit gern zur Verfügung. Dr. Peter Werkstätter
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