News
   
  04. April 2007
Zukunft durch Weiterbildung
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU 2007)
Vorstand und Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben ein Programm zur Unterstützung der Qualifizierung von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmern in Betrieben beschlossen und hierfür im Haushalt der Regionaldirektion Sachsen Mittel in Höhe von 8 Mio. € zur Verfügung gestellt. Das Programm unterstreicht die Bedeutung lebenslangen Lernens. Intention der BA ist es, dass dieses Programm eine gewisse Schrittmacherfunktion leistet und insbesondere Klein- und Mittelbetriebe bei der Weiterbildung finanziell unterstützt.
Im Rahmen des Programms sind für Ungelernte der Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ggf. in Kombination mit der Förderung von Weiterbildungskosten nach § 77 Abs. 2 SGB III und für Ältere nach § 417 SGB III vorgesehen. Gefördert werden können Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für die Dauer der Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt. Die Weiterbildungskosten werden als Leistung für den Arbeitnehmer erbracht.
Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen die Verlängerung und Änderung der Regelung des § 417 SGB III vorgesehen. Zukünftig sollen Beschäftigte bereits ab dem 45. Lebensjahr und in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten gefördert werden können. Dadurch wird der in Frage kommende Personenkreis erweitert.
Qualifizierte Mitarbeiter sind für jedes Unternehmen und die Innovationsfähigkeit des Standorts Sachsen wichtig. Sie sind flexibel einsetzbar sowie neuen Anforderungen und veränderten Arbeitsplatzbedingungen besser gewachsen. Wenn Unternehmen mit älter werdenden Belegschaften im internationalen Wettbewerb bestehen wollen, muss das Alter als produktive Lebensphase einbezogen werden.
Die Unternehmen erhalten jetzt mit finanzieller Unterstützung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit die Chance, durch eine an den Bedürfnissen des Betriebes ausgerichtete berufliche Qualifizierung die Integration und den Verbleib gering qualifizierter und älterer Menschen in Erwerbstätigkeit zu sichern. Gleichzeitig wird ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet.
Wir sehen darin eine gute Möglichkeit, dringend erforderlichen Weiterbildungsbedarf für Ihr Unternehmen kostenneutral zu bedienen. Bitte nutzen Sie bei Bedarf diese Chance, da der Finanzrahmen gegenwärtig gegeben ist.

Dr. Werkstätter
Geschäftsführer

zurück