News
   
  04. April 2007
Inlands-Messeförderung 2007 – Neue Richtlinie des BMWi zur Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland veröffentlicht.
Die produkt- und verfahrensmäßigen Neuentwicklungen junger innovativer Unternehmen sollen durch eine geförderte Messeteilnahme an ausgewählten internationalen Fachmessen in Deutschland vermarktet werden.
Hauptbestandteil der Richtlinie sind Gemeinschaftsstände, die von den Messeveranstaltern mit sehr günstigen Bedingungen organisiert werden. Der Zuschuß gilt als "De-Minimis-Beihilfe". Der Gemeinschaftsstand soll aus mindestens 10 Teilnehmern bestehen, ausschl. geförderte Standmiete enthalten und ca. 10 - 15 m² Standfläche pro Aussteller umfassen.

Besondere Höhepunkte des Gemeinschaftsstandes sind:
- eine Exportberatung bzw. –schulung der Firma
- die hervorragende Platzierung
- eine besondere Bewerbung des Gemeinschaftsstandes
- ein Informationsstand

Zuwendungsempfänger sollen junge innovative Unternehmen und jünger als 10 Jahre sein.
Zuwendung gibt es für Standmiete und Standbau im Rahmen des Gemeinschaftsstandes,
der Zuschuß beträgt mindestens 500 € und max. 7.500 €.
Der Antrag ist formgebunden beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Eschborn BAFA zu stellen
Förderfähig sind 2 Teilnahmen an der gleichen Messe.
Dazu wurde eine Liste mit 17 Leitmessen in Deutschland veröffentlicht (u.a. Techtextil in Frankfurt/M. und Medica in Düsseldorf).
Die Richtlinie hat Geltung vom 16.01.2007 bis 31.12.2009.
Die Richtlinie, Antragsformulare und Messeliste liegen bei Frau Maria Thieme vor.


zurück