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  23. Oktober 2006
Altforderungen aus nicht bundesgedeckten Geschäften gegenüber Ex- Jugoslawien
Die Evidenzstelle des BDI zur Regelung überfälliger Forderungen deutscher Exporteure steht derzeit mit dem Finanzministerium der Republik Serbien in Kontakt. Die BDI- Evidenzstelle arbeitet eng mit der Euler Hermes Gesellschaft für Finanzdienstleistungen zusammen, die die technischen Abwicklungen übernimmt.
Der BDI bittet um Meldungen von Unternehmen, die noch offene Forderungen aus nicht bundesgedeckten Liefer- und Leistungsgeschäften an staatlichen Schuldner/Garanten in Serbien haben und an einer Schuldenregelung interessiert sind. Außerdem bittet der BDI um Information darüber, ob Interesse an einer konzertierten Aktion zur Schuldenregelung hinsichtlich staatlicher Schuldner in anderen Nachfolgestaaten der ehemaligen Republik Jugoslawien besteht.
Die Forderungserfassung erstreckt sich dabei auf Geschäfte, die vor den folgenden Stichtagen geschlossen wurden:

Serbien - Stichtag: 28. Dezember 2001
Montenegro - Stichtag:  28. Dezember 2001
Bosnien-Herzegowina - Stichtag:  02. April 1992
Kroatien - Stichtag:  02. Dezember 1982
Mazedonien - Stichtag:  17. Juli 1995
Slowenien - Stichtag:  02. Dezember 1982

Da für  Verhandlungen offenbar ein enges Zeitfenster besteht, ist eine rasche Rückmeldung erforderlich. Für Rückfragen steht der vti und der BDI gern zur Verfügung.

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